Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von
Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A. den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A. den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K. den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K. den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N. den tadschikischen Staatsangehörigen Said S. sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z. durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischenterroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen. Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen.
Textquelle: Generalbundesanwaltschaft