Zum Start der Karnevalssession am 11. November gilt in Köln ein weitreichendes Drohnenverbot. Die Stadt hat in Absprache mit der Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen jeglicher unbemannter Luftfahrtsysteme, also Drohnen, Flugmodelle und dazugehörige Fernsteuerungen, in großen Teilen der Innenstadt untersagt. Das Verbot gilt von 6 Uhr morgens bis 2 Uhr in der Nacht zum Folgetag und betrifft insbesondere die Altstadt-Nord, die Altstadt-Süd sowie das Zülpicher Viertel.
Der 11.11. gilt in Köln traditionell als Auftakt der „fünften Jahreszeit“. Hunderttausende Menschen feiern an diesem Tag in den Straßen, auf Plätzen und Bühnen rund um Heumarkt, Alter Markt und in der Südstadt. Wegen der erwarteten Menschenmassen sieht die Stadt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch unbemannte Fluggeräte. Eine außer Kontrolle geratene Drohne könne in eine Menschenmenge stürzen oder den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, heißt es in der Begründung der Verfügung. Auch der Missbrauch solcher Geräte zu Anschlagszwecken könne nicht ausgeschlossen werden.
Das Verbot soll genau solchen Gefahren vorbeugen. Es umfasst auch das bloße Mitführen der Fluggeräte innerhalb der ausgewiesenen Zonen, nicht nur den tatsächlichen Betrieb. Ausgenommen sind lediglich neu erworbene, originalverpackte Drohnen, die auf direktem Weg nach Hause transportiert werden, dabei vorausgesetzt, ein Kaufbeleg vom selben Tag kann vorgezeigt werden.
Nach Angaben der Stadt stellt das Mitführverbot einen wichtigen Baustein des umfassenden Sicherheitskonzepts zum Sessionsauftakt dar. Es sei ein mildes, aber wirksames Mittel, um zu verhindern, dass Drohnen überhaupt in die Nähe der Veranstaltungsflächen gelangen. Die Regelung ist auf den Veranstaltungstag beschränkt und räumlich auf die bekannten Feier-Hotspots begrenzt. Der Schutz von Leben und Gesundheit der Besucherinnen und Besucher habe deutlich größeres Gewicht als die zeitweise Einschränkung der Handlungsfreiheit einzelner Drohnenbesitzer.
Die Stadt hat zudem die sofortige Vollziehung angeordnet. Damit tritt das Verbot unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt unabhängig von möglichen Rechtsmitteln. Hintergrund ist, dass ein gerichtliches Verfahren bis zum Veranstaltungstag nicht abgeschlossen werden könnte. Nur durch den sofortigen Vollzug lasse sich gewährleisten, dass die Maßnahme rechtzeitig wirksam werde.
„Das öffentliche Interesse an der Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben überwiegt das private Interesse am Transport oder Betrieb von Drohnen deutlich“, so die Stadt in ihrer Mitteilung. Die Sicherheit der Feiernden habe oberste Priorität.
Alle Einzelheiten zu den betroffenen Bereichen und zur genauen Ausdehnung der Verbotszonen können auf der Website der Stadt Köln eingesehen werden.
