Nordrhein-Westfalen | Osterfeuer, was ist erlaubt und worauf muss geachtet werden

Für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen gehört das Osterfeuer fest zu den Feiertagen. Doch was traditionell wirkt, ist rechtlich klar geregelt. Vor allem private Feuer im eigenen Garten sind in den meisten Städten nicht erlaubt.

Grundlage dafür ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2004. Demnach dürfen Osterfeuer nur als sogenannte Brauchtumsfeuer stattfinden. Das bedeutet, sie müssen von Vereinen, Organisationen oder Glaubensgemeinschaften veranstaltet werden und öffentlich zugänglich sein. Ein Feuer auf einem privaten Grundstück erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel nicht.

Zudem dürfen Osterfeuer ausschließlich an den Osterfeiertagen entzündet werden, also am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag. Außerhalb dieses Zeitraums sind solche Feuer grundsätzlich verboten.

Viele Kommunen in NRW kontrollieren die Einhaltung dieser Regeln. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 5000 Euro betragen.

Für genehmigte Brauchtumsfeuer gelten zudem strenge Auflagen. Es müssen ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Straßen und Wäldern eingehalten werden. Auch die Größe der Feuer ist häufig begrenzt. Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Materialien wie trockenes Astwerk. Das Verwenden von Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus ist untersagt.

Während das Feuer brennt, muss ständig eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Nach dem Abbrennen müssen Glutreste sorgfältig gelöscht oder mit Erde bedeckt werden, um ein Wiederaufflammen zu verhindern.

In den meisten Städten müssen Osterfeuer zudem rechtzeitig angemeldet werden, häufig mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen beim zuständigen Bürgeramt. Die gemeldeten Feuer werden an die Leitstellen der Feuerwehr weitergegeben, damit Einsatzkräfte im Notfall schnell reagieren können.

Einige wenige Städte und Gemeinden machen Ausnahmen und erlauben unter bestimmten Bedingungen auch private Osterfeuer. Diese müssen in der Regel ebenfalls angemeldet werden. In Düsseldorf entfällt diese Pflicht allerdings.

Damit bleibt festzuhalten, dass Osterfeuer in NRW zwar weiterhin möglich sind, jedoch meist nur im organisierten und öffentlich zugänglichen Rahmen stattfinden dürfen.

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