Am 18. Juni 2024 übergab die Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren an die zuständigen Behörden in Wuppertal, das aufgrund eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz eingeleitet worden war. Im Zentrum des Verfahrens steht eine versuchte Erpressung gegen die Familie des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher.
Die Täter behaupteten gegenüber Mitarbeitenden der Familie, im Besitz von Dateien zu sein, deren Veröffentlichung die Familie verhindern wolle. Um die Veröffentlichung dieser Dateien im Darknet abzuwenden, forderten die Täter eine Zahlung in Millionenhöhe. Zur Untermauerung ihrer Drohung übersandten sie einzelne Dateien an die Familie.
Durch technische Maßnahmen konnte ermittelt werden, dass die Erpresser aus Wuppertal agierten, weshalb die dortigen Behörden das Verfahren übernahmen. Am 19. Juni 2024 erwirkte die Staatsanwaltschaft Wuppertal beim Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 53 und 30 Jahren, die Vater und Sohn sind und beide aktuell in anderen Angelegenheiten auf Bewährung stehen.
Noch am selben Tag wurden insgesamt acht Objekte durchsucht. Neben den Hauptwohnsitzen der Beschuldigten betraf dies auch den Zweitwohnsitz und Arbeitsplatz des älteren Tatverdächtigen in Konstanz sowie die Räume weiterer Personen, unter anderem in Solingen. Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Datenträger sichergestellt, deren Auswertung derzeit noch andauert.
Die beiden Hauptbeschuldigten wurden am 19. Juni 2024 von der Polizei Hessen auf einem Supermarktparkplatz in Groß-Gerau angetroffen und verhaftet. Am 20. Juni 2024 setzte das Amtsgericht Wuppertal die Haftbefehle gegen die Hauptbeschuldigten in Vollzug. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Die Ermittlungen dauern weiterhin an.