Nach der Demonstration der JS NRW am Samstag in der Essener Innenstadt steht das Vorgehen der Polizei im Vorfeld der Veranstaltung in der Kritik. Trotz zahlreicher Anfragen von Journalisten wurde die Route der Demonstration nicht veröffentlicht. Medienvertreter sehen darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht der Behörden.
Presseanfragen unbeantwortet
Bereits Tage vor der Demonstration hatten mehrere Redaktionen bei der Polizei Essen nach der geplanten Route gefragt – vergeblich. Die Behörde verweigerte jegliche Auskunft, ohne nachvollziehbare Gründe zu nennen. Auch am Tag der Veranstaltung blieb die Route für viele Journalisten unklar. Dieses Vorgehen steht in Widerspruch zur grundsätzlichen Verpflichtung der Polizei, auf Anfrage Informationen über Demonstrationsrouten herauszugeben. Laut Presse- und Versammlungsrecht darf eine solche Auskunft nur verweigert werden, wenn zwingende sicherheitsrelevante Gründe dagegen sprechen.
Eingriff in die Pressefreiheit?
Rechtsexperten sehen die Geheimhaltung kritisch. „Die Presse hat einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf Informationen. Wenn die Polizei ohne nachvollziehbare Begründung eine Demoroute zurückhält, kann das als unzulässige Einschränkung der Berichterstattung gewertet werden“, erklärt ein Medienrechtler gegenüber unserer Redaktion.