Nordrhein-Westfalen will seinen Brand- und Katastrophenschutz umfassend modernisieren. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen. Hintergrund sind unter anderem die Erfahrungen aus der Flutkatastrophe 2021.
„Der Katastrophenschutz wird eigentlich erst jetzt richtig als Thema erkannt und organisiert“, sagte Innenminister Herbert Reul. Die Ereignisse der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass bestehende Strukturen weiterentwickelt werden müssen.
Mit der Reform sollen Strukturen modernisiert, Abläufe vereinfacht und die Einsatzbereitschaft bei Katastrophen und Bränden verbessert werden. Geplant ist unter anderem eine zentrale Landesstelle für Katastrophenschutz. Außerdem soll das Land ein Katastrophenschutzlager aufbauen, damit Material im Ernstfall schnell verfügbar ist. Zusätzlich sind ein Landeskatastrophenschutzbedarfsplan sowie ein Rahmenwarnplan vorgesehen.
Auch auf kommunaler Ebene werden Änderungen geplant. Städte und Kreise sollen künftig unter anderem eine eigene Katastrophenschutzbedarfsplanung und Warnkonzepte erstellen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Kommunen gestärkt. „Wir haben Flexibilitäten eingebaut, damit man auch mit Nachbarstädten zusammenarbeiten kann und nicht alles alleine machen muss“, so Reul.
Neu ist außerdem eine Pflichtfortbildung für Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie sollen innerhalb ihres ersten Amtsjahres im Katastrophenschutz geschult werden. „Leute, die Krisenstäbe leiten, müssen das gelernt haben – sie müssen es können“, erklärte der Innenminister.
Neben dem Katastrophenschutz wird auch der Brandschutz modernisiert. Verfahren für Kommunen sollen vereinfacht und Werkfeuerwehren flexibler geregelt werden. Auch Leitstellen sollen stärker digital arbeiten, um Einsätze schneller koordinieren zu können.
Der Gesetzentwurf stärkt außerdem das Ehrenamt, das weiterhin eine zentrale Säule des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen bleibt. Ziel der Reform ist es, das Land insgesamt krisenfester zu machen.